INTERESSENVERTRETUNG BEI DER KÜNDIGUNG VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN

 

Eine Kündigung hat erhebliche finanzielle und nicht zu unterschätzende emotionale Auswirkungen. Dabei werden häufig die rechtlichen Rahmenbedingungen übersehen.

 

Das BGB, das KSchG, das BetrVG sowie weitere Gesetze stellen eine Vielzahl von formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine wirksame Kündigung, die beachtet werden müssen. Eine frühzeitige Beratung und Prüfung bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen hilft hier Fehler zu vermeiden.

 

Beim Ausspruch einer Kündigung kommt z.B. Fristen eine große Bedeutung zu. Unbedingt zu beachten ist die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist ist auch dann einzuhalten, wenn nebenher Verhandlungen zwischen den Parteien laufen. Wird eine Kündigung nicht rechtzeitig mit einer Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht angegriffen, gilt sie als wirksam, selbst wenn sie formale oder inhaltliche Mängel aufweist. Die konkrete Geltung der Frist, deren Beginn und Ende sind im Einzelfall genau zu prüfen.

 

Sofern im Betrieb ein Betriebsrat besteht, muss dieser rechtzeitig vor Ausspruch einer Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Auch bei der Betriebsratsanhörung können Fehler mit teils unterschiedlichen Konsequenzen entstehen.

 

Je nach Lage des Falls ist eine außergerichtliche Einigung möglich und sinnvoll. Sollte ein Verfahren vor Gericht notwendig werden, übernehmen wir die Prozessvertretung.

 

Im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen stellt sich häufig die Frage, ob das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden kann. Nicht immer ist dies der Fall. In der Regel wird eine Abfindung nur nach Verhandlungen bezahlt werden. Auch die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Die Vertretung bei Abfindungsverhandlungen gehört daher mit zu unseren Aufgaben.

Vorsicht ist geboten beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen. Wegen der weit reichenden Konsequenzen dieser Vereinbarungen sollten diese keinesfalls vorschnell abgeschlossen oder unterzeichnet werden. Bei uns werden solche Vereinbarungen geprüft oder individuell für Sie erstellt.

 

 

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