Rechtzeitig vorsorgen

 

Der Bereich Erbrecht wird in unserer Kanzlei durch Rechtsanwalt Andreas Reicheneder und Rechtsanwältin Kristina Kroner bearbeitet. Sie erreichen Rechtsanwalt Reicheneder telefonisch unter 089 / 649 448 - 15 und Rechtsanwältin Kroner unter 089 / 649 448 - 10.

 

Das Erbrecht knüpft an den Tod eines Menschen an. Wichtig ist es jedoch, bereits vorher Regelungen zu treffen. Denn nicht immer passt die gesetzliche Erbfolge zu den Wünschen des Erblassers. Nach Klärung der gesetzlichen Erbfolge sollten unter Berücksichtigung der individuellen Ziele und der rechtlichen Möglichkeiten die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden.

 

Auch wenn bereits Verfügungen von Todes wegen, z.B. in einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten, vorliegen, kann es zu erheblichen Streitigkeiten kommen. Sind die Regelungen wirksam? Handelt es sich um eine Erbeinsetzung oder die Zuwendung eines Vermächtnisses? Wie sind die Verfügungen auszulegen? Was ist ein Berliner Testament? Liegt Vor- und Nacherbschaft vor oder sind die Begünstigten als Voll- und Schlusserben eingesetzt? Handelt es sich um wechselbezügliche Verfügungen? Bin ich enterbt? Kann ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Macht eine Ausschlagung Sinn? Welche Fristen gelten?

 

Bei all diesen und weiteren erbrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie auch im Streitfall.

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