Arzthaftungsrecht

Der Bereich Arzthaftungsrecht wird in unserer Kanzlei von  bearbeitet. Sie erreichen Rechtsanwalt Kegel telefonisch unter 089/649 448 25.

 

Rechtsanwalt Kegel ist Mitglied der Medizinrechtsanwälte e.V., über diesen Verein besteht die Möglichkeit, einen Beratungsschein für eine kostenlose Erstberatung bei Rechtsanwalt Kegel zu erhalten.

 

Gegenstand des Arzthaftungsrecht ist die Haftung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Heilpraktikern für Schäden, insbesondere Körper- und Gesundheitsschäden die durch falsche, das heißt nicht den Regeln der ärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen etc. Kunst entsprechende Behandlung zurückzuführen sind. Der Fehler kann auch da darin liegen, dass eine Erkrankung nicht erkannt wird oder in der jeweiligen Situation gebotene Untersuchungen, deren Ergebnis die Notwendigkeit einer Behandlung aufzeigen würde, fehlerhaft nicht oder unzureichend durchgeführt werden.

 

Die Probleme im Arzthaftungsrecht für den Patienten liegen meist im Nachweis zum einen, dass tatsächlich ein Fehler gemacht wurde und insbesondere, dass der Fehler auch die Ursache für den körperlichen und gesundheitlichen Schäden ist, denn nur bei groben Fehlern wird dieser notwendige Nachweis für den Geschädigten dadurch erleichtert, dass ein Zusammenhang in der Regel vermutet wird und der Behandler sich entlasten muss

 

Wichtig für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen im Arzthaftungsrecht ist es, vorab den medizinischen Sachverhalt so weit wie möglich aufzuklären in dem die Behandlungsunterlagen angefordert werden und dann sinnvollerweise, bevor man den Behandler verklagt, durch ein medizinisches Gutachten abzuklären, ob man einen Handlungsfehler und einem daraus folgenden Schaden voraussichtlich wird beweisen können.

 

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, etwa die Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei gesetzlich Krankenversicherten oder die Erstellung eines Gutachtens durch die Gutachterstelle der Ärztekammer oder auch ein privat erholtes Gutachten. Hier gilt es, anhand der möglichen Vorteile einerseits und Risiken andererseits abzuwägen, welcher Weg im Einzelfall der beste ist, wobei eine jahrzehntelange Erfahrung, wie sie bei Rechtsanwalt Kegel vorliegt, vorteilhaft ist.

 

Hier finden Sie uns

Anwaltskanzlei

am Giesinger Bahnhof


Schlierseestr. 73
81539 München

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

RA Reicheneder:  089 / 649 448 - 15

RA Martin:            089 / 649 448 - 13

RA Kegel:             089 / 649 448 - 25

RAin Kroner:        089 / 649 448 - 10

Bürozeiten

MO bis FR  jeweils

09:00 - 18:00 Uhr

Druckversion | Sitemap
© Kanzlei am Giesinger Bahnhof