Der Bereich Strafrecht wird in unserer Kanzlei durch Rechtsanwalt Jakob Martin bearbeitet. Sie erreichen Rechtsanwalt Martin telefonisch unter 089 / 649 448 - 13.
Die Gefahr, unversehens als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt zu werden - ob berechtigt oder unberechtigt - ist wesentlich größer, als man denkt. Auch Unachtsamkeit, Sorgfaltsverstöße oder Verleumdungen können dazu führen, dass gegen Sie ermittelt wird. Wird Anzeige wegen einer Straftat erstattet, sind die Verfolgungsbehörden verpflichtet zu ermitteln, ob sich der Beschuldigte nun tatsächlich strafbar gemacht hat oder nicht.
Bei einem Strafverfahren werden bereits früh im Ermittlungsverfahren die Weichen für den weiteren Ablauf des Verfahrens gestellt. Deshalb sollt so bald wie möglich ein Anwalt zugezogen werden. Dieser kann Sie dann über das weitere Vorgehen beraten, insbesondere zu der goldenen Frage: Reden oder Schweigen?
Und auch wenn eine Straftat eindeutig feststeht, sollte ein Beschuldigter nicht auf einen Anwalt verzichten. Denn auch ein Täter hat das Recht auf ein faires Verfahren und eine gerechte - also nicht überzogene - Strafe. Der Anwalt hilft, diese Rechte zu wahren.
Rechtsanwalt Martin berät und verteidigt Sie unter anderem bei folgenden Delikten:
Rechtsanwalt Martin übernimmt auch Pflichtverteidigungen.