Der Bereich Wohneigentumsrecht wird in unserer Kanzlei durch Rechtsanwalt Jakob Martin bearbeitet. Sie erreichen Rechtsanwalt Martin telefonisch unter 089 / 649 448 - 13.
Das Wohneigentumsrecht wird von den Spannungsfeldern zwischen den einzelnen Eigentümern, der Eigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung geprägt. Häufig hat der einzelne Eigentümer Probleme, seine Rechte gegen Gemeinschaft und Verwaltung durchzusetzen. Ebeso häufig muss sich die Gemeinschaft oder die Verwaltung gegen unberechtigte Forderungen verteidigen. Dabei wird die rechtliche Problematik regelmäßig durch die Anzahl der Parteien und deren widerstreitenden Interessen noch verkompliziert.
Wir beraten und vertreten sowohl Eigentümer als auch Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Damit besteht Einblick in die notwendigen taktischen Überlegungen aller Seiten.
Zu den Tätigkeitsfeldern gehören daher insbesondere:
Für einzelne Eigentümer
Für Eigentümergemeinschaften
Für Hausverwalter
Für Verwaltungsbeiräte